Hundehalterhaftpflicht unerlässlich für jeden Hundehalter
Verfasst von admin unter Versicherungen am 27. Januar 2012
27.01.2012 Durch das Halten eines Hundes entsteht die sogenannte Gefährdungshaftung, Hundebesitzer haften ab der Anschaffung des Tieres für jeden Schaden, den dieses verursachen kann.
Wer einen oder gar mehrere Hunde besitzt, sollte unabhängig von der Rasse des Tieres und dem persönlichen Wohnort (an dem es gesetzliche Vorschriften geben kann) eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt lediglich vor den Folgen von Schäden durch Kleintiere bis zur Katze oder dem Ziervogel. Für Hunde oder Pferde, auch andere größere Tiere ist eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflicht Vergleich zwingend. In einigen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.
Der Schadensfall
Die häufigsten Schäden sind im Grunde kleinere Sachschäden im nachbarschaftlichen Bereich oder auf Reisen. Schlimmer kann es kommen, wenn Ihr Hund auf ein kleines Kind zurennt und dieses so sehr erschrickt, dass es unglücklich stürzt. Die Folgen werden für einen Hundehalter, der das Tier nicht versichert hat, gewöhnlich sehr teuer. Noch prekärer wirkt sich ein echter Angriff des Tieres auf Menschen oder andere Tiere aus. Die Ansprüche eines verletzten Geschädigten inklusive der Schmerzensgeldforderungen erreichen enorme Höhen. Doch auch kleine Hunde sollten versichert sein, sie können durch ein unberechenbares Verhalten schwere Schäden verursachen. Der Klassiker ist das plötzliche Überqueren einer Straße, weil der Hund auf der anderen Straßenseite eine Katze entdeckt hat. Kommt es hierbei zu einem kostspieligen Autounfall, haftet dafür ebenfalls der Hundehalter. Die private Haftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen keinen Schutz. Aus diesem Grund wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die sehr preiswert abzuschließen ist, jedem Frauchen und Herrchen dringendst ans Herz gelegt.
Leistungen und Tarifunterschiede
Einen Grundschutz sollte jeder Hundehalter versichern, denn er ist nach § 823 BGB für entstandene Schäden in voller Höhe haftbar zu machen, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Wie umfangreich der Versicherungsschutz im Einzelfall ausfällt, ist eine Ermessensfrage des Halters. Es gibt bei Spezialpolicen für Tiere große Unterschiede. Listenhunde (= Kampfhunde) lassen sich teilweise nur gegen einen Aufpreis versichern, einige Gesellschaften lehnen bestimmte Rassen auch von vornherein ab. Auch bei den Deckungssummen gibt es große Unterschiede, das Spektrum kann für Personenschäden von 0,5 bis 10 Millionen Euro reichen. Ältere Kunden wiederum, aber auch Mitglieder eines Hundevereins erhalten vielfach attraktive Rabatte.
Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung beziehen sich immer auf Schäden gegenüber fremden Personen, nicht gegenüber dem Halter selbst und meist auch nicht gegenüber Familienmitgliedern. Mutwillig herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, der Einwand der groben Fahrlässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Es sind Personen, Sach- und Vermögensschäden versichert, wobei eine hoch bemessene Deckungssumme empfohlen wird. Ein Sachschaden wäre der beschriebene Autounfall, das Zerbeißen eines Teppichs in fremden Wohnungen, auch das Verletzen eines anderen Tieres oder ein Schaden in öffentlichen Parks. Personenschäden erklären sich von selbst, und bei den Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden treten ohne Zusammenhang mit einem Sachschaden auf, wenn beispielsweise das Tier den Straßenverkehr aufhält und dadurch wichtige Transporte ihr Ziel nicht pünktlich erreichen. Auch das Verbellen von Ladenkundschaft zählt dazu. Ein unechter Vermögensschaden ist hingegen an einen entstandenen Sachschaden gekoppelt.
Worauf achten bei der Hundehaftpflichtversicherung?
Beim Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass Mietsachschäden eingeschlossen sind. Auch ein Fremdhüterrisiko, Auslandsreisen und bei Bedarf die Teilnahme an Wettkämpfen kann in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Den Leinenzwang haben viele Versicherer gelockert, und ein Maulkorbzwang ist kaum noch anzutreffen. Er wird von Experten als äußerst negativ eingestuft, die Versicherungsgesellschaften folgen überwiegend diesem Urteil. Die Welpen des Hundes können mitversichert werden, ebenso die sogenannte ungewollte Deckung.
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist über das Versicherungsportal
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Experten, raten jedem Hundehalter zur Hundehaftpflichtversicherung
Verfasst von admin unter Versicherungen am 26. Januar 2012
26.01.2012 Hundehalter die auf der suche nach einer günstigen Hundehalterhaftpflichtversicherung sind, haben jetzt die Möglichkeit, die Tarife für diese Versicherung, kostenlos im Internet zu vergleichen.
Für einen Hund gibt es mehrere Möglichkeiten der Versicherung, auch Krankenversicherungen werden für sehr wichtig gehalten. Die Hundehaftpflichtversicherung gilt jedoch als essenziell und ist daher in einigen Bundesländern Pflicht. Diese Pflicht könnte sich in den nächsten Jahren flächendeckend durchsetzen, aus gutem Grund: Die Schäden, die auch ein kleiner Hund verursachen kann, sind zum Teil recht erheblich und sollten im Personenschadenbereich ähnliche Deckungssummen wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung aufweisen. Denn gerade im Straßenverkehr kann das Tier durch einen einzigen Impuls, der völlig natürlich ist, einen Verkehrsunfall mit gravierenden Folgen verursachen. Experten, die mit der Materie vertraut sind, bestätigen das und raten jedem Hundehalter zur Hundehaftpflichtversicherung, unabhängig von der Gesetzeslage an seinem Wohnort und auch unabhängig von der Rasse des Hundes.
Welche Hundehaftpflichtversicherung soll gewählt werden?Hier kann durchaus nach der Rasse und dem Alter des Hundes sowie seinem Charakter differenziert werden, auch das Alter des Herrchens oder Frauchens spielt übrigens eine Rolle und wird von manchen Versicherungsgesellschaften berücksichtigt. Jede Hundehaftpflichtversicherung reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die wesentlichen Leistungen, die eingeschlossen sein müssen (also auch nicht explizit ausgeschlossen werden dürfen), sind:
-Mietsachschäden, die an gemieteten Wohnungen oder Ferienhäusern entstehen können
-Führen ohne Leine
-Auslandsschäden
-Fremdhüterrisiko, also ein bestehen bleibender Versicherungsschutz, auch wenn der Freund oder Nachbar mit dem Hund Gassi geht.
Auf eine hohe Deckungssumme kann in jedem Fall geachtet werden, die Police wird dadurch gegenüber der geringeren Deckung nur unwesentlich teurer. Die Versicherer locken hierbei zudem vielfach mit hoher Deckung für einen verhältnismäßig geringen Preis bei Hundehaltern ab etwa 40 Jahre (diese Altersgrenze kann geringfügig differieren). Hier geht man davon aus, dass erfahrene und auch emotional abgeklärte Hundehalter ab diesem Alter eher imstande sind, Schäden zu vermeiden. Der Beitrag für eine Hundehaftpflichtversicherung sollte insgesamt nicht zu hoch ausfallen, bei einigen Gesellschaften genügt ein Jahresbeitrag um 30 Euro. Um diese Preisunterschiede herauszufinden, ist ein Hundehaftpflicht Vergleich siehe: kostenloser Hundehaftpflichtversicherung Vergleich unerlässlich. Sie können in der Übersicht die Preise und auch die einzelnen tariflichen Leistungen gut erkennen und das auswählen, was für Sie infrage kommt. Es gibt sogar Tarife für Hundehalter ab 60 Jahre. Was sind die häufigsten Schäden?
Natürlich wird die Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, um den wirklichen Ernstfall zu versichern. Der größte Schaden kann zweifellos entstehen, wenn ein Hund unerwartet auf eine Straße läuft und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Hier können Personenschäden sogar mit Todesfolge und ganz erhebliche Sachschäden auftreten. Dass ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier beißt und ernsthaft verletzt, wird zwar stark befürchtet und entsprechend lautstark kommuniziert, wenn es vorkommt. Aus versicherungstechnischer Sicht ist dieser Schaden jedoch eher selten zu beklagen. Die am häufigsten regulierten Schäden sind:
-zerbissene Schuhe
-Unfälle mit Radfahrern
-zerbissene Teppiche und Laminate
-heruntergeworfene Gegenstände in anderen Wohnungen
Natürlich werden auch Beißereien unter Hunden und Verkehrsunfälle mit Autos reguliert, und auch den Klassiker gibt es nach wie vor: den angefallenen Postboten. Das, was wochenlang durch die Medien geistert und nie vergessen wird – das angefallene Kind – ist ein sehr tragischer, allerdings ebenso seltener Unfall. Dennoch sollten sich Hundehalter auch gegen diese Möglichkeit versichern. Geld kann zwar nicht alles Leid ausgleichen, aber für solcherart Leid verantwortlich zu sein – und das sind Sie als Hundehalter – und das Leid nicht einmal mit ausreichend Geld regulieren zu können wäre ein Unglück hoch zehn für alle Beteiligten. Lassen Sie es nicht darauf ankommen.
Gesetzliche Vorschriften zur Hundehaftpflichtversicherung
Da auch der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung erkannt hat, ist sie in einigen Bundesländern bereits gesetzliche Vorschrift. Diese Vorschriften fallen im Einzelfall sehr differenziert aus, auch einen “Führerschein für Hundeherrchen” (die sogenannte Sachkundeprüfung) gibt es in einigen Bundesländern. Noch differenzierter sind die Regelungen für Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) gestaltet, und zwar sowohl vonseiten des Gesetzgebers als auch der Versicherungen. Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung vor, auch die Deckungssummen sind in ihrer Mindesthöhe festgelegt (meist 500.000 Euro). Informieren Sie sich über die genauen Vorschriften Ihres Bundeslandes.
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